Beim Autokauf fallen häufig Aussagen wie „neue Reifen“, „frische Inspektion“ oder „unfallfrei“. Im Gespräch wirkt alles verbindlich – doch später tauchen diese Zusagen nicht im Vertrag auf. Genau hier stellt sich die zentrale Frage: Wie bindend sind mündliche Zusagen beim Autokauf wirklich? Da ein Auto eine große finanzielle Investition ist, solltest du wissen, worauf du dich rechtlich verlassen kannst – und worauf nicht.

Inhaltsverzeichnis
- 1 Mündliche Zusagen beim Autokauf sind grundsätzlich möglich
- 2 Das Kernproblem: Mündliche Zusagen beim Autokauf beweisen
- 3 Vorsicht bei Klauseln im Kaufvertrag
- 4 Unterschied zwischen Händler und Privatverkauf
- 5 Wann mündliche Zusagen beim Autokauf trotzdem bindend sein können
- 6 So sicherst du dich bei mündlichen Zusagen richtig ab
- 7 Fazit: Mündliche Zusagen beim Autokauf sind riskant
Mündliche Zusagen beim Autokauf sind grundsätzlich möglich
Zunächst eine wichtige Klarstellung:
Ein Autokaufvertrag kann auch mündlich wirksam geschlossen werden. Rechtlich ist keine Schriftform erforderlich, solange sich Käufer und Verkäufer über Fahrzeug und Preis einig sind.
Damit können auch mündliche Zusagen beim Autokauf grundsätzlich Teil des Vertrags sein, zum Beispiel:
- „Der Wagen ist unfallfrei.“
- „Die Klimaanlage funktioniert einwandfrei.“
- „Die Inspektion mache ich vor Übergabe.“
- „Winterreifen sind im Preis enthalten.“
Rechtlich ist das möglich – praktisch beginnt hier jedoch das größte Problem.
Das Kernproblem: Mündliche Zusagen beim Autokauf beweisen
Im Streitfall zählt nicht, was gesagt wurde, sondern was bewiesen werden kann. Genau hier verlieren mündliche Aussagen beim Autokauf häufig ihren Wert. Bestreitet der Verkäufer später seine Aussage, musst du als Käufer den Beweis liefern. Ohne Zeugen, Nachrichten oder schriftliche Bestätigungen ist das vor Gericht meist schwierig.
Besonders bei Autohändlern gilt häufig:
Maßgeblich ist ausschließlich der schriftliche Kaufvertrag.
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Vorsicht bei Klauseln im Kaufvertrag
Viele Kaufverträge enthalten Formulierungen wie:
- „Nebenabreden bestehen nicht.“
- „Mündliche Zusagen sind nicht Vertragsbestandteil.“
- „Änderungen bedürfen der Schriftform.“
Solche Klauseln schränken die Wirkung mündlicher Zusagen beim Autokauf massiv ein. Selbst klare Versprechen können dadurch rechtlich bedeutungslos werden.
Merksatz:
Was nicht im Vertrag steht, gilt im Zweifel nicht.
Unterschied zwischen Händler und Privatverkauf
Ob mündliche Zusagen beim Autokauf bindend sind, hängt auch davon ab, wer das Fahrzeug verkauft.
Kauf beim Händler
Beim gewerblichen Händler profitierst du von gesetzlichen Gewährleistungsrechten. Aussagen wie „unfallfrei“ oder „scheckheftgepflegt“ gelten häufig als zugesicherte Eigenschaften.
Stellt sich später heraus, dass diese falsch sind, kannst du unter Umständen:
- den Kaufpreis mindern
- Nachbesserung verlangen
- vom Vertrag zurücktreten
Kauf von privat
Beim Privatverkauf wird die Gewährleistung meist wirksam ausgeschlossen. Mündliche Aussagen beim Autokauf sind hier nicht automatisch wertlos, aber deutlich schwerer durchzusetzen – vor allem ohne schriftliche Fixierung.

Wann mündliche Zusagen beim Autokauf trotzdem bindend sein können
Trotz aller Risiken können mündliche Zusagen rechtlich relevant sein, wenn:
- sie nachweisbar sind (z. B. durch Zeugen oder Chatverläufe)
- sie eine wesentliche Eigenschaft des Fahrzeugs betreffen
- der Verkäufer arglistig getäuscht hat
- die Aussage entscheidend für den Kauf war
Beispiel:
Wird ein Fahrzeug ausdrücklich als unfallfrei verkauft und später zeigt sich ein reparierter Unfallschaden, kann das auch bei einer mündlichen Zusage rechtliche Folgen haben.
So sicherst du dich bei mündlichen Zusagen richtig ab
Damit mündliche Zusagen beim Autokauf nicht zum Risiko werden, solltest du diese Punkte beachten:
- Alle Zusagen schriftlich in den Kaufvertrag aufnehmen
- Wichtige Aussagen per E-Mail oder Nachricht bestätigen lassen
- Nichts unterschreiben, was mündlichen Aussagen widerspricht
- Eine Begleitperson als Zeugen mitnehmen
- Wichtige Punkte klar und eindeutig formulieren, zum Beispiel:
„Fahrzeug ist unfallfrei (keine reparierten oder strukturellen Unfallschäden).“
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Fazit: Mündliche Zusagen beim Autokauf sind riskant
Mündliche Zusagen beim Autokauf können rechtlich bindend sein, sind in der Praxis jedoch oft schwer durchsetzbar. Entscheidend ist nicht das gesprochene Wort, sondern der Nachweis.
Faustregel: Alles, was dir wichtig ist, gehört in den Kaufvertrag.
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