Sind Dashcams erlaubt? Was die Rechtsprechung sagt

Immer mehr Autofahrer installieren eine Dashcam im Fahrzeug – kleine Kameras, die während der Fahrt aufzeichnen, was auf der Straße passiert. Doch die rechtliche Lage sorgt oft für Unsicherheit: Sind Dashcams erlaubt oder nicht? In diesem Beitrag bekommst du einen klaren Überblick darüber, was die Gerichte sagen, worauf du achten musst und wie du rechtlich auf der sicheren Seite bleibst.

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Was ist eine Dashcam überhaupt?

Bevor wir uns der Frage widmen, ob Dashcams erlaubt sind, sollten wir kurz klären, was sie eigentlich tun. Dashcams sind kleine Videokameras, die meist an der Windschutzscheibe befestigt werden und das Verkehrsgeschehen aufzeichnen – entweder kontinuierlich oder in bestimmten Intervallen. Viele Fahrer nutzen sie als Beweismittel bei Unfällen oder Streitigkeiten im Straßenverkehr.

Die zentrale Frage: Sind Dashcams erlaubt?

Die kurze Antwort lautet: Ja, Dashcams sind erlaubt – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Mai 2018 entschieden, dass Dashcam-Aufnahmen im Einzelfall als Beweismittel vor Gericht zulässig sein können. Gleichzeitig betonen die Gerichte aber, dass der Datenschutz gewahrt bleiben muss. Hier beginnt die rechtliche Grauzone.

Dashcam-Nutzung im Einklang mit dem Datenschutz

Laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) darfst du nicht ohne weiteres dauerhaft und ohne konkreten Anlass andere Menschen filmen. Das heißt: Eine Dashcam, die permanent aufzeichnet und alle Aufnahmen speichert, verstößt gegen den Datenschutz.

Trotzdem sind Dashcams erlaubt, wenn sie datenschutzfreundlich eingesetzt werden. Entscheidend ist, dass die Kamera so konfiguriert ist, dass sie:

  • Nur kurzzeitig aufzeichnet, z. B. in einer Endlosschleife, bei der alte Daten überschrieben werden.
  • Nur bei einem relevanten Ereignis (z. B. Unfall oder starker Bremsung) dauerhaft speichert.
  • Keine Tonaufnahmen macht, da das Mitschneiden von Gesprächen ebenfalls problematisch ist.

Viele moderne Dashcams erfüllen diese Kriterien bereits durch sogenannte Event-Recorder-Funktionen.

Was sagt die Rechtsprechung konkret?

Das BGH-Urteil von 2018 (Az. VI ZR 233/17) war ein Meilenstein in der rechtlichen Einordnung: Zwar wurde die dauerhafte Aufzeichnung als datenschutzwidrig eingestuft, doch im konkreten Fall war die Videoaufnahme trotz Datenschutzverstoß als Beweismittel zulässig. Das bedeutet: Auch wenn die Aufnahme gegen die DSGVO verstößt, kann sie unter Umständen trotzdem im Zivilprozess verwendet werden – vor allem, wenn sie zur Wahrheitsfindung beiträgt.

Die Rechtsprechung zeigt also: Dashcams erlaubt bedeutet nicht „ohne Einschränkungen erlaubt“. Es kommt immer auf den Einzelfall an – und darauf, wie die Kamera eingesetzt wird.

Polizei und Bußgelder – was droht bei falscher Nutzung?

Wenn du eine Dashcam nutzt, die permanent alles aufzeichnet und speichert, kann das ein Bußgeld zur Folge haben. Datenschutzbehörden bewerten solche Verstöße teils streng, vor allem wenn Aufnahmen veröffentlicht oder weitergegeben werden. Deshalb solltest du deine Dashcam auf datenschutzkonforme Nutzung prüfen.

Ein weiterer Punkt: Wenn du mit einer Dashcam im Ausland unterwegs bist, gelten dort teilweise andere Regeln. In Österreich und der Schweiz beispielsweise ist die Nutzung deutlich strenger geregelt. Informiere dich also am besten vor der Reise, ob Dashcams erlaubt sind – und unter welchen Bedingungen.

So setzt du deine Dashcam rechtssicher ein

Damit du auf der sicheren Seite bist, beachte folgende Tipps:

  • Verwende eine Dashcam mit Loop-Funktion und Bewegungserkennung.
  • Vermeide dauerhafte Speicherung ohne Anlass.
  • Mache keine Tonaufnahmen.
  • Deaktiviere automatische Uploads oder das Teilen von Videos.
  • Informiere dich über die rechtliche Lage im Ausland.

Wenn du diese Punkte beachtest, sind Dashcams erlaubt und können dir im Ernstfall wertvolle Dienste leisten – ohne gegen geltendes Recht zu verstoßen.

Fazit: Ja, Dashcams sind erlaubt – aber mit Auflagen

Zusammenfassend lässt sich sagen: Dashcams erlaubt heißt nicht, dass du einfach drauflos filmen darfst. Die Datenschutzgesetze setzen klare Grenzen, die du kennen und beachten solltest. Wenn du deine Dashcam korrekt einsetzt, ist sie ein sinnvolles und legales Hilfsmittel im Straßenverkehr. Achte dabei immer auf die Funktionalität deiner Kamera, deren Einstellungen und darauf, wie du mit den Aufnahmen umgehst. Nur so kannst du sicherstellen, dass du sowohl rechtlich abgesichert bist als auch die Privatsphäre anderer Verkehrsteilnehmer respektierst.

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